Rettungswesten
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Auf allen Schiffen und in Passagierflugzeugen ist es Pflicht, genügend Rettungswesten für alle Passagiere und Besatzungsmitglieder mitzuführen. Auf See ist es ein Gebot guter Seemannschaft, bei Schlechtwetter, Dunkelheit und bei der Ruder-/Ankerwache immer eine Rettungsweste zu tragen. Dies verhindert allerdings nicht das Überbordgehen (im Gegensatz zu einem Gurtgeschirr, auch Lifebelt oder harness genannt) und garantiert auch nicht, dass eine über Bord gefallene Person in einem Mann-über-Bord-Manöver wiedergefunden und an Bord genommen werden kann. Eine Schwimm- bzw. Rettungsweste dient nur dazu, die nötigen Schwimmbewegungen mit dem damit verbundenen Kraftaufwand und Wärmeverlust zu reduzieren sowie ggf. ohnmächtige oder geschwächte Personen über Wasser zu halten. Dies verzögert den Zeitpunkt, an dem Entkräftung und Unterkühlung einsetzen und verlängert damit den Zeitraum, der für die Rettung zur Verfügung steht.
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